[Freifunk-Bonn] Störerhaftung im Freifunknetz

eGeist egeist at cerberon.net
Mi Okt 16 15:02:38 CEST 2013


Am 12.10.2013 19:06, schrieb Adalbert Prokop:> Hallo,
>
> ich wäre an deiner Meinung noch sehr interessiert...
>

Sorry, hat was länger gedauert, zuviel um die Ohren im Moment.

Du sprichst von – kapitalen - Verbrechen, nicht von Kleinigkeiten.

Damit dürfte klar sein, dass da ganz andere Massnahmen aufgefahren werden. Hier
geht es dann nicht mehr um ein Stören der Ordnung, sondern um ein Verbrechen.
Niemand, auch kein Jurist wird  da eine verbindliche Aussage machen.

Aber, nur weil ich meinem Nachbarn mein Fahrrad geliehen habe, dieser das Rad
als Fluchtfahrzeug benutzt, weil er eine Bank überfallen hat, bin ich nicht
gleich auch ein Bankräuber oder zwangsläufig Mittäter.

Ferner kann niemanden daran gelegen sein, ein Verbrechen zu unterstützen.

Weder ich - und wohl auch kaum ein Anderer aus dem Club - werden die Verfolgung
von Straftaten gezielt behindern. (Wohl aber auch nicht aktiv unterstützen.)

Das eine Verfolgung - wenn auch aufwändig und insbesondere im Wiederholungsfalle
- möglich ist, sollte klar sein.

Ziel solcher Ermittlungen ist in erster Linie die Ermittlung des Clients, nicht
der des Nodes. Zumal der Node ja auch nur ein Teil des Netzwerks darstellt, das
nächste Datenpaket des Täters kann ja schon über den benachbarten Node geroutet
sein.

MfG.
eG.







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