[Freifunk-Bonn] Korrektur: §6 Telemediengesetz, nicht §9

Nunatak nunatak at mailbox.org
Fr Okt 31 19:30:49 CET 2014


Hi Johannes,

Danke für den Hinweis und entschuldigt bitte die angestiftete Verwirrung. 
Es ist natürlich unglücklich, wenn einem gerade beim Subject der Paragraph auf den Kopf fällt.

http://dejure.org/gesetze/TKG/6.html

(1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
...

Gruß,
Nunatak
 
On Friday 31 October 2014 19:10:18 Johannes Hubertz wrote:
> ReHi,
> 
> könntest Du bitte mal den Zusammenhang zw. $subject und $body
> herstellen? Danke.
> TMG§9 sagt uns nix über die Nutzung:
> 
> § 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
> Diensteanbieter sind für eine automatische, zeitlich begrenzte
> Zwischenspeicherung, die allein dem Zweck dient, die Übermittlung
> fremder Informationen an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu
> gestalten, nicht verantwortlich, sofern sie
> 
> 1.
>     die Informationen nicht verändern,
> 2.
>     die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachten,
> 3.
>     die Regeln für die Aktualisierung der Informationen, die in weithin
> anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, beachten,
> 4.
>     die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über
> die Nutzung der Informationen, die in weithin anerkannten und
> verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigen und
> 5.
>     unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift gespeicherte
> Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald
> sie Kenntnis davon erhalten haben, dass die Informationen am
> ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden
> oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine
> Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat.
> 
> § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
> 
> Nichtamtliche Replik des §9 TMG Ende.
> 
> Ich verstehe Deine Mail gerade garnicht, sorry.
> 
> Frohes Schaffen
> 
> Johannes
> 
> 
> 
> 
> On 31.10.2014 13:01, Nunatak wrote:
> > Hi,
> > 
> > "Dient der Freifunk-Knoten auch der Kundengewinnung, z.B. in einem Café, dann muss eine Anmeldung abgegeben werden."
> > 
> > ist der Schlüsselsatz im Update des sogenannten "Freifunk-Starterpakets":
> > 
> > http://www.offenenetze.de/2014/06/23/updatekorrektur-des-freifunk-tkg-starterpaket-wichtig/
> > http://www.offenenetze.de/2014/05/31/freifunk-tkg-starterpaket/
> > 
> > Das macht jetzt grad' mal 'ne Menge zusätzlicher Arbeit und ist 'ne weitere Hürde bei der Gewinnung von Ladenbesitzern - und z.B. auch Parteibüros, oder?
> > 
> > 99.9% aller Cafes/Kneipen/Hotels stehen da nicht im Verzeichnis drin, obwohl die ja oft auch WLAN (ggf. mit Passwort) anbieten.
> > 
> > Gruß,
> > Nunatak
> > 
> 
> 
> 




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