[Freifunk-Bonn] Bitte um Rückruf
KK
freifunk at 2be.cc
Di Jan 27 22:15:12 CET 2015
Vereinfacht:
Abmahner => ISP => Inhaber Router =| Sohn (Urteil: Vater haftet nicht)
Abmahner => Freifunk-Gate-Betreiber (z.B. CC) =| Ende mangels weiterer Daten
Der einzelne Node kann nur verklagt werden, wenn
Abmahner => Freifunk-Gate-Betreiber (z.B. CC) => Nodeinhaber
für die konkrete Handlung belegbar ist (die Daten sind aber nicht
verfügbar, oder???)
und
Abmahner => Freifunk-Betreiber (z.B. CC) => Nodeinhaber => User
irgendwer geht dann eh nicht, weil der anonym.
Provider-Privileg ist klar, ist nicht mehr der Knackpunkt.
Aber Nodeinhaber ist wg. VPS-Tunnel auch fein raus. Bleibt also beim
Betreiber des Gateways = z.B. CC hängen.
Was ich nicht weis, ist, wie das bei IPv6 aussieht.
Bei IPv6 könnte Identifikation durchgängig sein, ebenso bei
ungeschütztem Browser (möglicher Weise nicht für jeden Abmahnanwalt
verfügbar, aber für Google, Facebook, & Co. erhebbar und verknüpfbar).
(Ich hab sowieso IPv6 überall disabled, aber das ist wohl nicht überall
in FF so)
Gruss,
Klaus
Am 27.01.2015 um 21:56 schrieb hede:
> Am Tue, 27 Jan 2015 20:50:01 +0100 schrieb Jan Lühr <ff at jluehr.de>:
>
>>> einmal Köln / Chaos Computer Club und einmal Berlin
>
> Interessant. Im Whois stehen eher Hamburg und Berlin. Nun ja... in jedem Fall ists der ccc.
>
>>> Das sind also ggf. die "Anlaufpunkte" der Abmahnanwälte.
>>
>> Nein.
>
> Doch.
>
> Grüße
> hede
>
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