[Freifunk-Bonn] Tests zu Privaten Funktion

Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn und Umgebung freifunk-bonn at lists.kbu.freifunk.net
So Jun 10 11:27:59 CEST 2018


On 6/9/2018 23:10, Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn und Umgebung wrote:
> On Freitag, 8. Juni 2018 11:45:52 CEST Allgemeine Mailingliste zum Freifunk 
> Köln, Bonn und Umgebung wrote:
>> On 07.06.2018 19:51, Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn und 
> Umgebung wrote:
>>> Hi,
>>>
>>> On 06/07/2018 07:49 PM, Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn 
> und Umgebung wrote:
>>>> Hallo,
>>>>
>>>> On 06/07/2018 07:47 PM, Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn 
> und Umgebung wrote:
>>>>> Gerne lese ich gute Argumente, die meine geäußerten Bedenken entkräften.
>>>>
>>>> Ah, ich verstehe.
>>>>
>>>> Gruß, yanosz (*)
>>>
>>> Nur nochmal zu Verdeutlichung, das eben schrieb nicht Yanosz.
>>
>> japp, kann ich nur unterstreichen. inline quotes werden quasi unlesbar, da
>> nicht mehr dransteht wo's herkommt.
>>
>> vwg. DSGVO
>> dass die email adresse erhoben werden muss ist glaub ich unstrittig, sonst
>> geht nix. damit kann man sie auch verwenden. ich würde mich allerdings auf
>> eine teilanonymisierung im *öffentlichen* archiv einlassen ala.
>> edgar.soldin at ..., nunatak at ... . damit wäre dann auch die löschpflicht
>> erfüllt. wenn wir die ml und auch das archiv als zweck definieren, dann
>> kann auch keiner argumentieren er hätte gerne alle seine posts gelöscht,
>> was ich eh fragwürdig finde.
>>
>> merke - es ist rechtl. ein Unterschied ob wir nach Art.6 Satz 1a uns die
>> Einwilligung geben lassen oder nach Satz 1f die Verarbeitung voraussetzen
>> für die Funktionsfähigkeit des Dienstes. eine Einwilligung kann (jederzeit)
>> zurückgezogen werden, das andere muss eingeklagt werden.
>>
>> ..ede
> 
> 
> Durch Anonymisierung wird die Löschpflicht nicht erfüllt. Die betroffene 
> Person kann Informationen bereitstellen, die eine Identifikation ermöglicht 
> und dann muss man Auskunft geben oder löschen.
> 
> Liebe Grüße
> 
> Thomas
> 

sorry Thomas,

das ist so nicht korrekt. mal was weitgehender:

zum einen gibt es momentan _keine_ Rechtsprechung zu der neuen Verordnung, so dass momentan anhand der Verordnung ausgelegt ("spekuliert") werden muss.

zum anderen gibt es eindeutige ausnahmen zur löschpflicht in der DSGVO und einen formulierten unterschied zwischen Einwilligung und notwendigen Daten.

abgesehen davon wird ein datensatz erst persönlich durch zuordenbarkeit. analog zu webserver log-files, wird die IP-Adresse anonymisiert ist dem datenschutz genüge getan obwohl weiterhin geloggt wird.

meine Lesart ist ganz klar - Email-Adressen und Namen müssten evtl. im _archiv_ gelöscht werden[1]. die posts an sich sind weiterhin notwendig, sonst wird das archiv sinnentstellt und kann seine funktion nicht erfüllen. dass nachrichten jetzt keine absenderadressen haben sollen ergab sich weder aus dem alten Gesetz, noch schreibt es die nie DSGVO vor.

soweit ..ede

[1] seh ich nicht kommen, aber gut, sollte sich das durchsetzen wird dann sicherlich irgendwann ein urteil erlassen und festgelegt ob im einzelfall archive verpflichtet werden können _alle_ posts durchzuforsten und zu säubern. das wird dann eine abwägung zw. aufwand/kosten vs. geschäftsmodell .

PS: alles komplett unlustig, aber kein grund in panik zu verfallen.



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