[Freifunk-Bonn] Störerhaftung im Freifunknetz
Adalbert Prokop
adalbert.prokop at gmx.de
Do Okt 10 09:09:11 CEST 2013
Hallo!
Ich hätte da eine Frage zu der Störerhaftung beim Betrieb eines
Freifunknodes und hoffe, dass sie jemand hier kompetent beantworten kann. :)
Unter
http://kbu.freifunk.net/index.php?title=Anforderungen#Nicht-funktionale_Anforderungen
steht bei unter der Überschrift "Betreibersicht"
"(...)
2. Der Abuse wird nicht über den Betreiber abgewickelt. Er erscheint im
Internet nicht als Absender der Datenpakete, die er abwickelt.
Ansprechpartner für Abmahnungen / Polizei, etc. ist der CCC. (...)"
Das ist der einzige Bereich, den ich gefunden habe, der sich mit diesem
Thema befasst. Die Formulierung ist recht schwammig, zumal sie "nur"
unter "Anforderungen" steht.
Um es konkret zu machen: Jemand benutzt meinen Node, und baut richtig
viel Mist, so dass die Staatsanwaltschaft tätig wird - nicht nur zivil-
sondern strafrechtlich, damit es interessant wird.
Die IP ist - zunächst - vom CCC (?), d.h. sie sind der *erste*
Ansprechpartner.
1. Was würde weiter passieren?
2. Ist es möglich eine im FF-Netz vergebene IP-Adresse einem Node
zuzuordnen? (ich glaube, das ist das Interessanteste)
3. Welche Daten hat der CCC über meinen Node, die zu mir
zurückverfolgbar wären, etwa meine IP? (in Logs, etc.)
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viele Grüße
Adalbert Prokop
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