[Freifunk-Bonn] Störerhaftung im Freifunknetz

Adalbert Prokop adalbert.prokop at gmx.de
Do Okt 10 09:09:11 CEST 2013


Hallo!

Ich hätte da eine Frage zu der Störerhaftung beim Betrieb eines 
Freifunknodes und hoffe, dass sie jemand hier kompetent beantworten kann. :)

Unter 
http://kbu.freifunk.net/index.php?title=Anforderungen#Nicht-funktionale_Anforderungen 
steht bei unter der Überschrift "Betreibersicht"

"(...)
2. Der Abuse wird nicht über den Betreiber abgewickelt. Er erscheint im 
Internet nicht als Absender der Datenpakete, die er abwickelt. 
Ansprechpartner für Abmahnungen / Polizei, etc. ist der CCC. (...)"

Das ist der einzige Bereich, den ich gefunden habe, der sich mit diesem 
Thema befasst. Die Formulierung ist recht schwammig, zumal sie "nur" 
unter "Anforderungen" steht.

Um es konkret zu machen: Jemand benutzt meinen Node, und baut richtig 
viel Mist, so dass die Staatsanwaltschaft tätig wird - nicht nur zivil- 
sondern strafrechtlich, damit es interessant wird.

Die IP ist - zunächst - vom CCC (?), d.h. sie sind der *erste* 
Ansprechpartner.

1. Was würde weiter passieren?
2. Ist es möglich eine im FF-Netz vergebene IP-Adresse einem Node
    zuzuordnen? (ich glaube, das ist das Interessanteste)
3. Welche Daten hat der CCC über meinen Node, die zu mir
    zurückverfolgbar wären, etwa meine IP? (in Logs, etc.)

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viele Grüße
Adalbert Prokop



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