[Freifunk-Bonn] Korrektur: §6 Telemediengesetz, nicht §9

Nunatak nunatak at mailbox.org
Mo Nov 3 20:58:27 CET 2014


Hi,

On Monday 03 November 2014 20:11:28 eGeist wrote:
> TL;DR
> 
> Viel Rauch um Nichts.

immerhin haben wir ein paar Informationen zusammengetragen.  Eine eindeutige, zitierfähige, schriftliche Aussage von der BNetzA fehlt bislang noch  - und je nachdem, an welchen Sachbearbeiter man gerät, fällt vermutlich die Antwort anders aus.  

Wenn wir nicht nur Privatleuten, sondern Gewerbetreibenden Freifunk empfehlen und diese später, weil der Wind sich gedreht hat, 'ne Abmahnung der BNetzA im Briefkasten haben, sähe das sehr schlecht aus. Insbesondere für diejenigen, die die Gewerbetreibenden überzeugt haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und um spätere Willkür auszuschließen, will ich vorab diese Dinge schriftlich haben. Deshalb bleib' ich da daran und hab den Kollegen aus Bad Oeynhausen kontaktiert, der die positive Aussage per Mail bekommen hatte...

Gruß,
Nunatak




Mehr Informationen über die Mailingliste Freifunk-Bonn