[Freifunk-Bonn] Korrektur: §6 Telemediengesetz, nicht §9
Bjoern Franke
bjo at nord-west.org
Mi Nov 19 23:42:46 CET 2014
Moin,
Am Montag, den 03.11.2014, 20:58 +0100 schrieb Nunatak:
> Hi,
>
> On Monday 03 November 2014 20:11:28 eGeist wrote:
> > TL;DR
> >
> > Viel Rauch um Nichts.
>
> immerhin haben wir ein paar Informationen zusammengetragen. Eine eindeutige, zitierfähige, schriftliche Aussage von der BNetzA fehlt bislang noch - und je nachdem, an welchen Sachbearbeiter man gerät, fällt vermutlich die Antwort anders aus.
>
> Wenn wir nicht nur Privatleuten, sondern Gewerbetreibenden Freifunk empfehlen und diese später, weil der Wind sich gedreht hat, 'ne Abmahnung der BNetzA im Briefkasten haben, sähe das sehr schlecht aus. Insbesondere für diejenigen, die die Gewerbetreibenden überzeugt haben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und um spätere Willkür auszuschließen, will ich vorab diese Dinge schriftlich haben. Deshalb bleib' ich da daran und hab den Kollegen aus Bad Oeynhausen kontaktiert, der die positive Aussage per Mail bekommen hatte...
Ja, genau das ist der Punkt, warum wir da auch nachgefragt haben.
Laut der Antwort ggü Andreas Edler ist es ja nicht meldepflichtig, bei
uns dagegen schon - auch wenn wir das Netz als gemeinnütziger Verein
betreiben. Warum auch immer.
Wir haben uns dann Anfang des Monats nach §6 TKG angemeldet, eine
einzelne Standortanmeldung (einzelne Geschäfte etc) ist entgegen Reto
Mantz' Ansicht nicht erforderlich.
Eine Anfrage für ein Sicherheitskonzept haben wir bisher nicht erhalten.
viele Grüße
Björn
Freifunk Nordwest/Oldenburg
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