[Freifunk-Bonn] Korrektur: §6 Telemediengesetz, nicht §9

Johannes Hubertz johannes at hubertz.de
Fr Okt 31 20:46:12 CET 2014


Hi Nunatak,

mir ist nicht klar, wer bei Freifunk gewerbliche Absichten verfolgt.

Die angebotene Leistung (Teilnahme an und Nutzung eines öffentlichen
WLAN) erfolgt doch _ausschliesslich_ _unentgeltlich_, daher sollte das
mit "gewerblich" Essig sein.

Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren örtlich zuständigen
Rechtsgelehrten oder seinen Vertreter. Ich bin weder befugt noch
kenntnisreich, eine Rechtsberatung zu leisten, was mich jedoch nicht
hindert, meine Meinung zu äußern...

BTW: TMG und TKG sind nicht allein, es gibt u.a. auch noch TkÜV, wer
genaueres dazu wissen will, mag die Aufsichtbehörde BNetzA befragen. Das
sind die mit dem Routerzwang und einigen anderen Dingen...

Freundliche Früße aus dem schon wieder dunklen Kölner Süden
Frohes Schaffen

Johannes


On 31.10.2014 19:30, Nunatak wrote:
> Hi Johannes,
> 
> Danke für den Hinweis und entschuldigt bitte die angestiftete Verwirrung. 
> Es ist natürlich unglücklich, wenn einem gerade beim Subject der Paragraph auf den Kopf fällt.
> 
> http://dejure.org/gesetze/TKG/6.html
> 
> (1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
> ...
> 
> Gruß,
> Nunatak
>  
> On Friday 31 October 2014 19:10:18 Johannes Hubertz wrote:
>> ReHi,
>>
>> könntest Du bitte mal den Zusammenhang zw. $subject und $body
>> herstellen? Danke.
>> TMG§9 sagt uns nix über die Nutzung:
>>
>> § 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
>> Diensteanbieter sind für eine automatische, zeitlich begrenzte
>> Zwischenspeicherung, die allein dem Zweck dient, die Übermittlung
>> fremder Informationen an andere Nutzer auf deren Anfrage effizienter zu
>> gestalten, nicht verantwortlich, sofern sie
>>
>> 1.
>>     die Informationen nicht verändern,
>> 2.
>>     die Bedingungen für den Zugang zu den Informationen beachten,
>> 3.
>>     die Regeln für die Aktualisierung der Informationen, die in weithin
>> anerkannten und verwendeten Industriestandards festgelegt sind, beachten,
>> 4.
>>     die erlaubte Anwendung von Technologien zur Sammlung von Daten über
>> die Nutzung der Informationen, die in weithin anerkannten und
>> verwendeten Industriestandards festgelegt sind, nicht beeinträchtigen und
>> 5.
>>     unverzüglich handeln, um im Sinne dieser Vorschrift gespeicherte
>> Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, sobald
>> sie Kenntnis davon erhalten haben, dass die Informationen am
>> ursprünglichen Ausgangsort der Übertragung aus dem Netz entfernt wurden
>> oder der Zugang zu ihnen gesperrt wurde oder ein Gericht oder eine
>> Verwaltungsbehörde die Entfernung oder Sperrung angeordnet hat.
>>
>> § 8 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
>>
>> Nichtamtliche Replik des §9 TMG Ende.
>>
>> Ich verstehe Deine Mail gerade garnicht, sorry.
>>
>> Frohes Schaffen
>>
>> Johannes
>>
>>
>>
>>
>> On 31.10.2014 13:01, Nunatak wrote:
>>> Hi,
>>>
>>> "Dient der Freifunk-Knoten auch der Kundengewinnung, z.B. in einem Café, dann muss eine Anmeldung abgegeben werden."
>>>
>>> ist der Schlüsselsatz im Update des sogenannten "Freifunk-Starterpakets":
>>>
>>> http://www.offenenetze.de/2014/06/23/updatekorrektur-des-freifunk-tkg-starterpaket-wichtig/
>>> http://www.offenenetze.de/2014/05/31/freifunk-tkg-starterpaket/
>>>
>>> Das macht jetzt grad' mal 'ne Menge zusätzlicher Arbeit und ist 'ne weitere Hürde bei der Gewinnung von Ladenbesitzern - und z.B. auch Parteibüros, oder?
>>>
>>> 99.9% aller Cafes/Kneipen/Hotels stehen da nicht im Verzeichnis drin, obwohl die ja oft auch WLAN (ggf. mit Passwort) anbieten.
>>>
>>> Gruß,
>>> Nunatak
>>>
>>
>>
>>
> 


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Johannes Hubertz

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