[Freifunk-Bonn] Korrektur: §6 Telemediengesetz, nicht §9

Nunatak nunatak at mailbox.org
Fr Okt 31 20:47:18 CET 2014


Hi,

On Friday 31 October 2014 19:46:40 Ramon Waldherr wrote:
> Gab es da nicht vor ner woche auf den wlannews ml listen nicht ein thread?

hab' ich leider nicht verfolgt und finde ich grad' nicht.

> 
> Meine sichtweise (am no jurist)
> Das cafe gibt uns nur nen aufstellort und strom umsonst. Den uugang und doe
> dienstleistung erbringen wir. Wir handeln nicht gewerblich...daher keine
> anmeldung nötig.
> 
> Oder sehe ich das falsch?

Das Cafe kauft i.d.R. auch den Router und setzt ihn von der Steuer ab. Damit
gehört ihm also das freifunkende Gerät. Wenn wir als Freifunk-Community eine
Diensleitung bei der Einrichtung und Administration erbringen, ist dennoch
das Cafe, das mit Freifunk wirbt und dadurch (ggf. mehr) Gewinn macht, vermutlich
als Betreiber einzustufen. Dessen Internet-Uplink wird auch dafür genutzt, also
gelten hier auch die AGBs des Providers für den Cafe-Inhaber - und nicht für uns.

Auf der anderen Seite werden zahlreiche Cafes mit WLAN und ausgehändigtem
Passwort betrieben - die wohl auch nicht angemeldet sind - sonst wäre die Liste
der Bundesnetzagentur länger.

Das zitierte Starterpaket
http://www.offenenetze.de/2014/05/31/freifunk-tkg-starterpaket/
existiert ja schon 'ne Weile und wurde nicht als Unsinn deklariert.

Hier trägt's der Author, ein promovierter Jurist, vor - in recht übler Beleuchtung
und schlechtem Ton, aber man kann dem folgen: 
https://www.youtube.com/watch?v=0Rd5bpPS574

Das klingt plausibel und ich kann und will dem Author auch keine Eigeninteressen
unterstellen. Widerlegt sehen würde ich ihn allerdings gerne!

Auf der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Liste der TK-Diensteanbieter
taucht der Verkehrsverein Arnsberg allerdings nicht auf. Wäre also interessant zu
wissen, wer dort der Betreiber ist. Das kann man sich dann abgucken.

Gruß,
Nunatak











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