[Freifunk-Bonn] Rheinbachs Unklarheiten über Providerstatus

Thomas Arend thomas at arend-rhb.de
Fr Aug 28 12:00:31 CEST 2015


Am Freitag, 28. August 2015, 11:29:20 schrieb Andreas Kuckartz:
> Dieter Krakor wrote:
> > Stadt begrüßt es mit dem Freifunk Rheinland e.V zusammen zu arbeiten,
> > der seit September 2014 RIPE-Mitglied und somit offiziell Provider ist
> > und damit die Privilegierung nach § 8 TMG genießt.
> > Schriftwechsel zwischen Stadt und kbu war sehr informativ, offen und
> > ehrlich. Doch für die Stadt ist die vorstehende Aussage ein
> > entscheidendes Kriterium!
> 
> Wo steht rechtsverbindlich, dass eine "Mitgliedschaft" in RIPE zu einem
> für  die Privilegierung nach § 8 TMG erforderlichen Providerstatus führt?
> 
> Gruß,
> Andreas

Ich wollte mich dazu als Laie eigentlich nicht äußern. Aber im TMG gibt es deb 
Begriff nicht. Dor gibt es nur den Begriff Dienstleister. Wer das ist, ist in 
§2 TMG definiert.

IMHO ist jeder Routerbetreiber Dienstleister gem. §2 TMG. Da bei Freifunk die 
Bedingungen des §8 TMG erfüllt sind, ist der Betreiber eines Routers für 
fremde Informationen nicht verantwortlich, die über seinen Router verteilt 
werden.  

Liebe Grüße

Thomas
-- 
Thomas Arend
Zingsheimstraße 31
53359 Rheinbach


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