[Freifunk-Bonn] Rheinbachs Unklarheiten über Providerstatus
Thomas Arend
thomas at arend-rhb.de
Fr Aug 28 12:00:31 CEST 2015
Am Freitag, 28. August 2015, 11:29:20 schrieb Andreas Kuckartz:
> Dieter Krakor wrote:
> > Stadt begrüßt es mit dem Freifunk Rheinland e.V zusammen zu arbeiten,
> > der seit September 2014 RIPE-Mitglied und somit offiziell Provider ist
> > und damit die Privilegierung nach § 8 TMG genießt.
> > Schriftwechsel zwischen Stadt und kbu war sehr informativ, offen und
> > ehrlich. Doch für die Stadt ist die vorstehende Aussage ein
> > entscheidendes Kriterium!
>
> Wo steht rechtsverbindlich, dass eine "Mitgliedschaft" in RIPE zu einem
> für die Privilegierung nach § 8 TMG erforderlichen Providerstatus führt?
>
> Gruß,
> Andreas
Ich wollte mich dazu als Laie eigentlich nicht äußern. Aber im TMG gibt es deb
Begriff nicht. Dor gibt es nur den Begriff Dienstleister. Wer das ist, ist in
§2 TMG definiert.
IMHO ist jeder Routerbetreiber Dienstleister gem. §2 TMG. Da bei Freifunk die
Bedingungen des §8 TMG erfüllt sind, ist der Betreiber eines Routers für
fremde Informationen nicht verantwortlich, die über seinen Router verteilt
werden.
Liebe Grüße
Thomas
--
Thomas Arend
Zingsheimstraße 31
53359 Rheinbach
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