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KK freifunk at 2be.cc
Mi Jan 28 03:13:27 CET 2015


Hi Ramo,

also wir reden über Abmahnungen, nicht über NSA, BND, BKA, CIA, V-Schutz
und "Neffen". Die haben sowieso bis hin zum letzten mit einem ISP
verbundenen Router bereits alle Zugangsdaten und -Möglichkeiten, und die
brauchen auch keine Beugehaft, die kommen ggf. mit SEK und nehmen
einfach mit.

Ich verweise dazu nur auf das Eingeständnis von NetCologne, und der ISP,
der von sich behauptet "bei mir nicht" macht sich nur lächerlich.

Bei dem relativ niedrigen Durchsatz ist professionelles Kopieren und
Filesharing sowieso ein Geduldsspiel, das solche Jungs nicht mögen und
lieber verfügbare andere illegale Wege gehen.

Was bleibt, sind die Rudel von Abmahnanwälten, die an den Abmahngebühren
verdienen wollen. Also kein (hartes)Strafrecht, sondern i.d.R.
Wettbewerbsrecht und Urheberschutzverletzung durch einen Einzelnen.

Und hier muss sich ein Abmahnanwalt erst mal "durchbaggern", d.h. eine
Abwägung von (finanziellem und zeitlichen) Aufwand und
(möglichen/erwarteten) Profit.

Ich habe keinen Überblick über z.Zt. anhängigen Verfahren, aber mein
Eindruck ist, dass in jüngster Zeit die Zahl der Abmahnungen nach den
grossen Ohrfeigen zurückgegangen ist (einige Abmahnkanzleien sollen
massiv Personal abgebaut und mindestens einer seine Zulassung verloren
haben).

In sofern können alle Nodebetreiber und User relativ gut schlafen, so
lange sie selbst keinen Mist machen oder direkt und wissentlich fördern.
Denn bei strafbarer Handlung wird natürlich keiner geschützt.

Deswegen ist mir diese Rumeierei bei Fragen nach Störerhaftung
unverständlich. Man die klaren und die unklaren (weil noch nicht
entschiedenen) Punkte klar benennen und ebenso klar darlegen, wie die
praktische Lösung z.Zt. ist.  Alles andere verunsichert Interessierte
und lenkt nur auf eine abstrakt-theoretische Diskussion um, die
"Normalanwender" nur verwirrt.

Gruss,
Klaus




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