[Freifunk-Bonn] Freifunk im Rhein-Erft-Kreis
edgar.soldin at web.de
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Do Nov 5 16:06:38 CET 2015
On 05.11.2015 15:42, utzer wrote:
> Am 05.11.2015 um 15:03 schrieb Ramon Waldherr:
>> Wie hat man nur in Deutschland lebende Menschen mit dieser Stoerhaftung und
>> Angst vor Abmahnungen indoktriniert.
>
> Ja, dass ist echt erschreckend, stimme da voll und ganz zu.
>
mit verwerterfreundlichen Urteilen und geldbewehrten Unterlassungsaufforderungen würd' ich sagen.
wer erstmal höhere dreistellige oder gar vierstellige beträge aufbringen durfte nur weil angeblich über sein WLAN raubmörderkopiert wurde (einziger beleg eine "beweissicher" erhobene IP-Adresse), der verbrennt sich ungern die finger ein zweites mal. und selbst ein gewonnener prozess bedeutet letzten endes finanzielles risiko plus stress, und wer will das schon!
wir sollten nicht vergessen. jeder freifunker haftet für seine anlage! wer nicht in der lage ist nachzuvollziehen, wo oder was der internet exit von ihrem offenen WLAN ist, der stellt zwangsweise irgendwann die frage nach der Haftung.
solange dieser unfug in unseren gesetzbüchern steht wird sich da wenig ändern! mal abgesehen von ein paar wegweisenden urteilen wie diesem hier (leicht off-topic, aber trotzdem erheiternd)
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/10/01/richter-gibt-richtern-nachhilfe/
..ede
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