[Freifunk-Bonn] Freifunk im Rhein-Erft-Kreis

Ruben Wisniewski cyrond at gmail.com
Do Nov 5 16:38:27 CET 2015


Naja, im KBU-Netz kann man zumindest folgende Dinge ausschließen:

Die Anschluss-IP ist im Internet sichtbar.

Da die Gateways Datensparsam ausgelegt sind, in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz, gibt es keine permanent gespeicherte Zuordnung zwischen internen Adressen, Knoten, Internetanschlüssen und Adressen/Ports im Internet (für IPv4) sowie keine permanent gespeicherte Zuordnung von Adressen, Knoten und Internetanschlüssen (für IPv6).

Damit lässt sich feststellen, dass wenn keine unvorhergesehenen Dinge passieren, wie z.B. BKA-Anfragen, Konfigurationsfehler, Sicherheitslücken ... kann im Nachhinein niemand sagen wo welche Daten geflossen sind oder Adressen sich aufgehalten haben.

Man muss dazu sagen, das hier höchstens eine Pseudonymisierung stattfindet, keine Anonymisierung. Laut Datenschutzgesetz muss eine Pseudonymisierung bei Diensten jederzeit, wenn technisch möglich, ermöglicht werden. Genau das passiert hier. :)


Lg Ruben

> Am 05.11.2015 um 16:06 schrieb edgar.soldin at web.de:
> 
>> On 05.11.2015 15:42, utzer wrote:
>>> Am 05.11.2015 um 15:03 schrieb Ramon Waldherr:
>>> Wie hat man nur in Deutschland lebende Menschen mit dieser Stoerhaftung und
>>> Angst vor Abmahnungen indoktriniert.
>> 
>> Ja, dass ist echt erschreckend, stimme da voll und ganz zu.
>> 
> 
> mit verwerterfreundlichen Urteilen und geldbewehrten Unterlassungsaufforderungen würd' ich sagen. 
> 
> wer erstmal höhere dreistellige oder gar vierstellige beträge aufbringen durfte nur weil angeblich über sein WLAN raubmörderkopiert wurde (einziger beleg eine "beweissicher" erhobene IP-Adresse), der verbrennt sich ungern die finger ein zweites mal. und selbst ein gewonnener prozess bedeutet letzten endes finanzielles risiko plus stress, und wer will das schon!
> 
> wir sollten nicht vergessen. jeder freifunker haftet für seine anlage! wer nicht in der lage ist nachzuvollziehen, wo oder was der internet exit von ihrem offenen WLAN ist, der stellt zwangsweise irgendwann die frage nach der Haftung.
> 
> solange dieser unfug in unseren gesetzbüchern steht wird sich da wenig ändern! mal abgesehen von ein paar wegweisenden urteilen wie diesem hier (leicht off-topic, aber trotzdem erheiternd)
> https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/10/01/richter-gibt-richtern-nachhilfe/
> 
> ..ede
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