[Freifunk-Bonn] Rat der Stadt Bonn beschließt Förderung von Freifunk

Nunatak nunatak at mailbox.org
Do Feb 25 23:06:15 CET 2016


Hi,

nochmal aus den PDFs befreit, was vorhin beschlossen wurde (s.u.),
und mit griffigem Subject. Ggf. mag das ja die Presse hier
aufgreifen...

Es sind sicher einige Missverständnisse (z.B. "kostenlose
Internetversorgung") in den Anträgen formuliert, aber das zeigt
IMHO nur, dass das Freifunk noch nicht im Kern verstanden wurde.

Wesentlich für uns ist, dass wir 
- Hardware,
- Internetbandbreite,
- Nutzungsgestattungen in städtischen Liegenschaften,
- Fördermittel für den Ausbau in Flüchtlingsheimen (15k€)
und Unterstützung bei der Beantragung von weiteren Landesmitteln bekommen.

Insbesondere können wir jetzt auf diese Ratsentscheidung hinweisen, wenn
wir Flächen für Freifunk erschließen und Anwohner/Institutionen
überzeugen wollen. 

Gruß,
Nunatak



http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092NV5.pdf

Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird, unter Beachtung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen sowie deren Weiterentwicklung ermächtigt, mit
Initiativen offener/werbefreier WLAN-Angebote Kooperationen zur
Nutzung städtischer Infrastrukturen zu verhandeln und aktiv zu
unterstützen.
2. Die Stadt Bonn stellt als Eigenanteil für eine WLAN-
Infrastrukturleistung in Flüchtlingseinrichtungen zweckgebunden einen
Betrag in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2016 zur Verfügung.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, offene/werbefreie WLAN-Angebote
aktiv zu unterstützen.

Die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom
23.04.2015 an den Hauptausschuss (Drucksachen-Nummer 1511092EB4) hatte
ursprünglich folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird, unter Beachtung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen, sowie deren Weiterentwicklung damit beauftragt, die
Bestrebungen offene/freie WLAN-Angebote und "Bürgernetze"
einzurichten, aktiv zu unterstützen. Die Schaffung entsprechender
Angebote muss dabei für die Verwaltung insgesamt kostenneutral und
rechtssicher sein. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit
beauftragt, ihre aktive bzw. passive Beteiligung bei der
Bereitstellung von Zugangspunkten (gem. Punkt 7a und 7b der
Stellungnahme 1412789ST3) juristisch abschließend zu prüfen und das
Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen. Die Verwaltung wird zudem, in
Anlehnung an Punkt 7d der Stellungnahme 1412789ST3 beauftragt, den
Dialog mit allen stadtgesellschaftlichen Akteuren mit dem Ziel zu
suchen, eine WLAN-Ausweitung im Stadtgebiet, aber auch in
Liegenschaften der Stadtverwaltung Bonn, die einer entsprechenden
Publikumsintensität unterliegen, zu bewirken. Im Vordergrund des
Dialogs, in den neben der Bürgerschaft auch externe Unternehmen,
Gemeinschaften oder Initiativen als potenzielle Partner einzubeziehen
sind, sollen die nachhaltige, rechtssichere Bereitstellung und
Finanzierung von Breitbandzugängen stehen. In diesem Kontext sollen
mit dem Ziel der Optimierung und Ausweitung des lokalen WLAN-Angebots
auch die Möglichkeiten, die sich aus einer Intensivierung der
Zusammenarbeit mit dem aktuellen kommerziellen Partner sowie z. B.
einer Neuausschreibung der "Stadtmöblierung" ergeben können, geprüft
und dargestellt werden.
In Rahmen einer Pilotierungsphase erhalten die verschiedenen
Initiativen (wie die Freifunker) die Möglichkeit, Orts-Anfragen zur
Aufstellung von Bürgernetz-Technik aufzustellen. Diese Orts-Anfragen
werden von der Verwaltung unter organisatorischen, technischen und
rechtlichen Aspekten geprüft. Nach positiver Evaluation erhalten die
Antragsteller/-innen die Gelegenheit, in Absprache mit der Verwaltung
entsprechende Bürgernetz-Technik am zugelassenen Ort aufzustellen. Ein
Internetuplink soll wegen verschiedener juristischer Unwägbarkeiten
durch die Stadt derzeit nicht bereitgestellt werden. Ebenso sind die
Initiativen in zeitlicher Absprache mit der Verwaltung für Wartung und
Support der Router-Technik zuständig.

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http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092AA6.pdf

Inhalt des Änderungsantrages
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
4. Die Verwaltung unterstützt Betreiberinnen und Betreiber von
Bürgernetzen aktiv in der Beantragung von Fördermitteln beim Land NRW.

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http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092AA7.pdf

Ziffer 3 der Beschlussvorlage Drs. 1511092NV5 wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, offene/werbefreie WLAN-Angebote aktiv
zu unterstützen.
Die Unterstützung erfolgt insbesondere durchZurverfügungstellung von
Hardware, Internetbandbreite und
Nutzungsgestattungen in städtischen Liegenschaften, um der „Freifunk“-
Initiative einen möglichst flächendeckenden Ausbau der kostenlosen
Internetversorgung zu ermöglichen. Die Freifunk-Initiative erhält die
Möglichkeit, Orts-Anfragen zu stellen.

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http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092AA8.pdf

Inhalt des Änderungsantrages
1. Die Verwaltung unterstützt aktiv die Einrichtung eines offenen, freien und nicht kommerziellen WLAN-Netzes in
Kooperation mit den entsprechenden Initiativen im gesamten Stadtgebiet.
Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass vorrangig Stadtteile mit sozialem Förderbedarf, soziale
Einrichtungen und Bereiche mit Publikumsverkehr in städtischen Ämtern versorgt werden.
2. Hierfür stellt die Verwaltung die dafür notwendigen Internetzugänge unter Berücksichtigung von IT-
Sicherheitsaspekten zur Verfügung. Die Kosten für Strom werden von der Stadt übernommen.
3. Die Verwaltung ermöglicht den Initiativen den Zugang zu Standorten in, an oder auf öffentlichen Gebäuden für
die Installation von Freifunk, wenn keine wesentlichen Hinderungsgründe – zum Beispiel größere Umbauten oder
auch kompliziertere Genehmigungsverfahren unter Beteiligung Dritter – vorliegen.
4. Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Lokale
Agenda, sowie dem Hauptausschuss zum dritten Quartal 2016 eine Liste aller möglichen Standorte vorlegen und
diese danach den entsprechenden Initiativen zugänglich machen.
5. Die Verwaltung bezieht für die Erstellung und Umsetzung der hier formulierten Initiative mindestens die
örtlichen Freifunk-Initiativen mit ein
6. Die Verwaltung soll über dies, die lokalen Freifunk-Initiativen dabei unterstützen, mit dem Ministerium für
Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen in Kontakt zu treten und sie bei
der Einwerbung von Fördermitteln zu unterstützen.
7. Die Stadt Bonn stellt als Eigenanteil für eine WLAN-Infrastrukturleistung in Flüchtlingseinrichtungen
zweckgebunden einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2016 zur Verfügung.

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http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092ST9.pdf

Inhalt der Stellungnahme
Zu Drucksachennummer 1511092AA6 der SPD-Fraktion:
Das Land NRW hat Informationen zur Förderung von Freifunk-Initiativen
unter https://www.mbem.nrw/freifunk veröffentlicht. Demnach können
vorzugsweise juristische Personen, wie Freifunk-Vereine, eine
Zuwendung beantragen.
Die Verwaltung sichert eine aktive Unterstützung nach Beschlusspunkt
3. der Drucksachennummer 1511092NV5 zu. Inwieweit eine darüber hinaus
gehende Unterstützung durch die Stadt Bonn in Bezug auf
Fördermittelanträge rechtlich möglich und inhaltlich notwendig ist,
kann im Zuge der angestrebten Kooperation erörtert und ggf. vereinbart
werden.
Zu Drucksachennummer 1511092AA7 der Fraktion Die Linke
Die Beschlussvorlage 1511092NV5 hat zunächst die Ziele, zum einen eine
Kooperation zu vereinbaren und zum anderen in Folge konkrete und nach
wie vor dringliche Unterstützungsleistungen für
Flüchtlingseinrichtungen umzusetzen.
Ein dem Antrag zu entnehmender flächendeckender Ausbau einer
kostenlosen Internetversorgung in Bonner Stadtgebieten lässt sich
durch städtische Liegenschaften alleine und einem finanziellen
Eigenanteil der Stadt Bonn in Höhe von 15.000 Euro nicht realisieren.
Die Verwaltung verweist hierzu auch auf die Ausführungen der
Begründung unter I.) der Drucksachennummer 1511092NV5.

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http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092ST10.pdf

Inhalt der Stellungnahme zu AA8
Die Verwaltung nimmt zu Drucksachennummer 1511092AA8 der Fraktionen
CDU, Bündnis 90/ GRÜNE und FDP wie folgt ergänzend Stellung:
Zu Ziffer 1. und 7.)
Der geforderte Ausbau einer kostenlosen Internetversorgung im Bonner
Stadtgebiet lässt sich unterstützend durch die Verwaltung nur dann
umsetzen, sofern für den Aufbau auf geeignete städtische
Liegenschaften zurückgegriffen werden kann und zusätzlich auch in den
folgenden Haushaltsjahren ausreichende finanzielle Mittel für den
Betrieb der WLAN-Standorte zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung bittet daher zu der Thematik einer flächendeckenden
Versorgung bzw. Versorgung in Stadtteilen generell darum, eine
leistbare und gestufte Umsetzung wie folgt zu beschließen:
A) In einem ersten sofortigen Umsetzungsschritt gemeinsam mit einer
Initiative offener/werbefreier WLAN-Angebote den, mit einem
städtischen Eigenanteil in Höhe von 15.000 Euro, leistbaren
Unterstützungsbedarf abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren.
B) Im Rahmen dieser Kooperation wird in einem zweiten
Umsetzungsschritt eine gemeinsame Abstimmung zum Ausbau weiterer WLAN-
Standorte angestrebt. Die Verwaltung wird dann die abgestimmte
Standortliste mit einer Kostenschätzung für die kommenden
Haushaltsjahre dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, dem Ausschuss
für Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda, sowie dem Hauptausschuss zur
Beratung vorlegen.







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