[Freifunk-Bonn] Rat der Stadt Bonn beschließt Förderung von Freifunk

Stephan Eickschen eickschen.haenel at t-online.de
Fr Feb 26 09:53:35 CET 2016


Guten Morgen zusammen,

leider muss ich etwas Wasser in den Wein kippen. Es ist nicht die NV5 beschlossen, sondern der Änderungsantrag ÄA8 [1], der hinter die darauf Bezug nehmende Stellungnahme ST10 [2] der Verwaltung zurückbliebt. Knackpunkt in meinen Augen: Es soll bis Quartal 3 eine Liste von möglichen Gebäuden drei Ausschüssen zur Diskussion und hoffentlich Entscheidung.
Grundsätzlich ist gestern aber ein gute Schritt nach vorne gemacht worden.

Viele Grüße,

Stephan

[1] <http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/htm/15/1511092AA8.htm>
[2] <http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/htm/15/1511092ST10.htm>

> Am 26.02.2016 um 09:49 schrieb Kurt Speelmanns <speelmanns at arcor.de>:
> 
> Hallo in die Runde,
> wirklich ein Fortschritt und eine gute Arbeit von allen Beteiligten.
> Wer koordiniert denn den Kontakt zur Stadtverwaltung und das weitere Vorgehen?
> Gruß
> Kurt
> --
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> Kurt Speelmanns
> Mühlenweg 6
> 53229 Bonn
> Tel.: 0228 482200
> Mobil: 0163 870 4600
> 
> http://jack-russell.speelmanns.de
> www.kbu.freifunk.net
> www.bcbeuel.de
> www.glt-anwendertagung.de
> 
> 
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Freifunk-Bonn [mailto:freifunk-bonn-bounces at lists.kbu.freifunk.net] Im Auftrag von Nunatak
> Gesendet: Donnerstag, 25. Februar 2016 23:06
> An: Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn und Umgebung
> Betreff: [Freifunk-Bonn] Rat der Stadt Bonn beschließt Förderung von Freifunk
> 
> Hi,
> 
> nochmal aus den PDFs befreit, was vorhin beschlossen wurde (s.u.), und mit griffigem Subject. Ggf. mag das ja die Presse hier aufgreifen...
> 
> Es sind sicher einige Missverständnisse (z.B. "kostenlose
> Internetversorgung") in den Anträgen formuliert, aber das zeigt IMHO nur, dass das Freifunk noch nicht im Kern verstanden wurde.
> 
> Wesentlich für uns ist, dass wir
> - Hardware,
> - Internetbandbreite,
> - Nutzungsgestattungen in städtischen Liegenschaften,
> - Fördermittel für den Ausbau in Flüchtlingsheimen (15k€) und Unterstützung bei der Beantragung von weiteren Landesmitteln bekommen.
> 
> Insbesondere können wir jetzt auf diese Ratsentscheidung hinweisen, wenn wir Flächen für Freifunk erschließen und Anwohner/Institutionen überzeugen wollen. 
> 
> Gruß,
> Nunatak
> 
> 
> 
> http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092NV5.pdf
> 
> Beschlussvorschlag
> 1. Die Verwaltung wird, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie deren Weiterentwicklung ermächtigt, mit Initiativen offener/werbefreier WLAN-Angebote Kooperationen zur Nutzung städtischer Infrastrukturen zu verhandeln und aktiv zu unterstützen.
> 2. Die Stadt Bonn stellt als Eigenanteil für eine WLAN- Infrastrukturleistung in Flüchtlingseinrichtungen zweckgebunden einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2016 zur Verfügung.
> 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, offene/werbefreie WLAN-Angebote aktiv zu unterstützen.
> 
> Die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom
> 23.04.2015 an den Hauptausschuss (Drucksachen-Nummer 1511092EB4) hatte ursprünglich folgenden Wortlaut:
> Die Verwaltung wird, unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sowie deren Weiterentwicklung damit beauftragt, die Bestrebungen offene/freie WLAN-Angebote und "Bürgernetze"
> einzurichten, aktiv zu unterstützen. Die Schaffung entsprechender Angebote muss dabei für die Verwaltung insgesamt kostenneutral und rechtssicher sein. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, ihre aktive bzw. passive Beteiligung bei der Bereitstellung von Zugangspunkten (gem. Punkt 7a und 7b der Stellungnahme 1412789ST3) juristisch abschließend zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen. Die Verwaltung wird zudem, in Anlehnung an Punkt 7d der Stellungnahme 1412789ST3 beauftragt, den Dialog mit allen stadtgesellschaftlichen Akteuren mit dem Ziel zu suchen, eine WLAN-Ausweitung im Stadtgebiet, aber auch in Liegenschaften der Stadtverwaltung Bonn, die einer entsprechenden Publikumsintensität unterliegen, zu bewirken. Im Vordergrund des Dialogs, in den neben der Bürgerschaft auch externe Unternehmen, Gemeinschaften oder Initiativen als potenzielle Partner einzubeziehen sind, sollen die nachhaltige, rechtssichere Bereitstellung und Finanzierung von Breitbandzugängen stehen. In diesem Kontext sollen mit dem Ziel der Optimierung und Ausweitung des lokalen WLAN-Angebots auch die Möglichkeiten, die sich aus einer Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem aktuellen kommerziellen Partner sowie z. B.
> einer Neuausschreibung der "Stadtmöblierung" ergeben können, geprüft und dargestellt werden.
> In Rahmen einer Pilotierungsphase erhalten die verschiedenen Initiativen (wie die Freifunker) die Möglichkeit, Orts-Anfragen zur Aufstellung von Bürgernetz-Technik aufzustellen. Diese Orts-Anfragen werden von der Verwaltung unter organisatorischen, technischen und rechtlichen Aspekten geprüft. Nach positiver Evaluation erhalten die Antragsteller/-innen die Gelegenheit, in Absprache mit der Verwaltung entsprechende Bürgernetz-Technik am zugelassenen Ort aufzustellen. Ein Internetuplink soll wegen verschiedener juristischer Unwägbarkeiten durch die Stadt derzeit nicht bereitgestellt werden. Ebenso sind die Initiativen in zeitlicher Absprache mit der Verwaltung für Wartung und Support der Router-Technik zuständig.
> 
> ***********
> 
> http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092AA6.pdf
> 
> Inhalt des Änderungsantrages
> Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
> 4. Die Verwaltung unterstützt Betreiberinnen und Betreiber von Bürgernetzen aktiv in der Beantragung von Fördermitteln beim Land NRW.
> 
> ***********
> 
> http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092AA7.pdf
> 
> Ziffer 3 der Beschlussvorlage Drs. 1511092NV5 wird wie folgt ergänzt:
> Die Verwaltung wird ermächtigt, offene/werbefreie WLAN-Angebote aktiv zu unterstützen.
> Die Unterstützung erfolgt insbesondere durchZurverfügungstellung von Hardware, Internetbandbreite und Nutzungsgestattungen in städtischen Liegenschaften, um der „Freifunk“- Initiative einen möglichst flächendeckenden Ausbau der kostenlosen Internetversorgung zu ermöglichen. Die Freifunk-Initiative erhält die Möglichkeit, Orts-Anfragen zu stellen.
> 
> ***********
> 
> http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092AA8.pdf
> 
> Inhalt des Änderungsantrages
> 1. Die Verwaltung unterstützt aktiv die Einrichtung eines offenen, freien und nicht kommerziellen WLAN-Netzes in Kooperation mit den entsprechenden Initiativen im gesamten Stadtgebiet.
> Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass vorrangig Stadtteile mit sozialem Förderbedarf, soziale Einrichtungen und Bereiche mit Publikumsverkehr in städtischen Ämtern versorgt werden.
> 2. Hierfür stellt die Verwaltung die dafür notwendigen Internetzugänge unter Berücksichtigung von IT- Sicherheitsaspekten zur Verfügung. Die Kosten für Strom werden von der Stadt übernommen.
> 3. Die Verwaltung ermöglicht den Initiativen den Zugang zu Standorten in, an oder auf öffentlichen Gebäuden für die Installation von Freifunk, wenn keine wesentlichen Hinderungsgründe – zum Beispiel größere Umbauten oder auch kompliziertere Genehmigungsverfahren unter Beteiligung Dritter – vorliegen.
> 4. Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda, sowie dem Hauptausschuss zum dritten Quartal 2016 eine Liste aller möglichen Standorte vorlegen und diese danach den entsprechenden Initiativen zugänglich machen.
> 5. Die Verwaltung bezieht für die Erstellung und Umsetzung der hier formulierten Initiative mindestens die örtlichen Freifunk-Initiativen mit ein 6. Die Verwaltung soll über dies, die lokalen Freifunk-Initiativen dabei unterstützen, mit dem Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen in Kontakt zu treten und sie bei der Einwerbung von Fördermitteln zu unterstützen.
> 7. Die Stadt Bonn stellt als Eigenanteil für eine WLAN-Infrastrukturleistung in Flüchtlingseinrichtungen zweckgebunden einen Betrag in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2016 zur Verfügung.
> 
> ***********
> 
> http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092ST9.pdf
> 
> Inhalt der Stellungnahme
> Zu Drucksachennummer 1511092AA6 der SPD-Fraktion:
> Das Land NRW hat Informationen zur Förderung von Freifunk-Initiativen unter https://www.mbem.nrw/freifunk veröffentlicht. Demnach können vorzugsweise juristische Personen, wie Freifunk-Vereine, eine Zuwendung beantragen.
> Die Verwaltung sichert eine aktive Unterstützung nach Beschlusspunkt 3. der Drucksachennummer 1511092NV5 zu. Inwieweit eine darüber hinaus gehende Unterstützung durch die Stadt Bonn in Bezug auf Fördermittelanträge rechtlich möglich und inhaltlich notwendig ist, kann im Zuge der angestrebten Kooperation erörtert und ggf. vereinbart werden.
> Zu Drucksachennummer 1511092AA7 der Fraktion Die Linke Die Beschlussvorlage 1511092NV5 hat zunächst die Ziele, zum einen eine Kooperation zu vereinbaren und zum anderen in Folge konkrete und nach wie vor dringliche Unterstützungsleistungen für Flüchtlingseinrichtungen umzusetzen.
> Ein dem Antrag zu entnehmender flächendeckender Ausbau einer kostenlosen Internetversorgung in Bonner Stadtgebieten lässt sich durch städtische Liegenschaften alleine und einem finanziellen Eigenanteil der Stadt Bonn in Höhe von 15.000 Euro nicht realisieren.
> Die Verwaltung verweist hierzu auch auf die Ausführungen der Begründung unter I.) der Drucksachennummer 1511092NV5.
> 
> ***********
> 
> http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1511092ST10.pdf
> 
> Inhalt der Stellungnahme zu AA8
> Die Verwaltung nimmt zu Drucksachennummer 1511092AA8 der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ GRÜNE und FDP wie folgt ergänzend Stellung:
> Zu Ziffer 1. und 7.)
> Der geforderte Ausbau einer kostenlosen Internetversorgung im Bonner Stadtgebiet lässt sich unterstützend durch die Verwaltung nur dann umsetzen, sofern für den Aufbau auf geeignete städtische Liegenschaften zurückgegriffen werden kann und zusätzlich auch in den folgenden Haushaltsjahren ausreichende finanzielle Mittel für den Betrieb der WLAN-Standorte zur Verfügung stehen.
> Die Verwaltung bittet daher zu der Thematik einer flächendeckenden Versorgung bzw. Versorgung in Stadtteilen generell darum, eine leistbare und gestufte Umsetzung wie folgt zu beschließen:
> A) In einem ersten sofortigen Umsetzungsschritt gemeinsam mit einer Initiative offener/werbefreier WLAN-Angebote den, mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 15.000 Euro, leistbaren Unterstützungsbedarf abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren.
> B) Im Rahmen dieser Kooperation wird in einem zweiten Umsetzungsschritt eine gemeinsame Abstimmung zum Ausbau weiterer WLAN- Standorte angestrebt. Die Verwaltung wird dann die abgestimmte Standortliste mit einer Kostenschätzung für die kommenden Haushaltsjahre dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Lokale Agenda, sowie dem Hauptausschuss zur Beratung vorlegen.
> 
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