[Freifunk-Bonn] Tests zu Privaten Funktion

Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn und Umgebung freifunk-bonn at lists.kbu.freifunk.net
Fr Jun 8 12:12:44 CEST 2018


hey Yanosz,

On 07.06.2018 16:43, Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn und Umgebung wrote:
SNIP
> Am 2018-06-07 um 15:59 schrieb Allgemeine Mailingliste zum Freifunk
> Köln, Bonn und Umgebung:
>> hey Yanosz,
>>
>>>> wie wär's wenn wir das hier auf der liste nochmal ganz entspannt ausdiskutieren? für persönliche treffen hat ja nu auch nicht jeder die zeit oder die mittel etc.
>> SNIP
>> On 07.06.2018 15:40, Allgemeine Mailingliste zum Freifunk Köln, Bonn und Umgebung wrote:
>>> Aus meiner Sicht gibt's nichts was aktuell dagegen spricht, die Sache
>>> auch weiter auf der Liste zu diskutieren und zu ändern.
>>
>> sag ich doch. und das "ganze" in diesem falle meinte erstmal nur
>> 1. die ml einstellungen
>> 2. das bearbeiten des archives (bevor da nägel mit köpfen gemacht werden)
>> .
>>
>> in bin mir z.B. sehr sicher, dass es aus der neuen DSGVO mal nicht hervorgeht, dass ML-Archive jetzt Beiträge löschbar halten müssen. ähnliches gilt für absenderangaben. deshalb, redebedarf!
> 
> Hmm - ok.
> Was genau ist das Argument? IMHO wär' zu begründen / hättest Du einen
> Vorschlag als Pullrequest?

pull request?

> - Aus welchem Grund werden persönliche Daten verarbeitet (z.B. zur
> Diensterbringung notwendig)
> - Wie erklären wir den Grund?
> 
> "Zur Diensterbringung erforderlich" ist imho nicht gegeben, da die Liste
> auch mit dem anonymous-Flag funktioniert.

die list funktioniert auch per fax/postbrief, wenn das alles an Dich geht und Du das eintippst! die Emailadresse ist natürlich zur Diensterbringung erforderlich. Ob sie jetzt in jedem Post stehen muss, meinst Du sicher, und da wird es i  Zukunft Urteile geben.

grundsätzlich müssen die posts unterscheidbar bleiben und das sind sie jetzt nicht mehr! wenn mailman es nicht hergibt einen eindeutigen From: zu setzen, dann muss halt die Emailadresse herhalten (zur Diensterbringung erforderlich).

> Warum Art. 17 für die Archive keine Anwendung findet, seh' ich nicht so
> ganz:
> IMHO: Art. 17 (1) b) beschreibt diesen Fall (von ML abgemeldet, Widerruf
> an privacy@ geschickt)
> 
> Art. 17 (2): Löschen aus dem Mailman-Archiv ist eine verfügbare
> Technologie (vgl. Anleitung)- die Kosten beschränken sich auf die
> Durchführung der Anleitung.
> 
> Wär' noch die Frage, ob man mit Art. 17 (3) aus der Sache herauskommt.
> 
> a) Zieht nicht, da es kein Impressum (o.ä.) ist.
> b) Zieht nicht, da keine rechtlichen Verpflichtungen vorliegen
> c) Zieht nicht, keine öffentliche Gesundheit
> d) Zieht eher nicht, wir sind kein Bundesarchiv, Forschungseinrichtung
> o.ä. sind - evtl. könnte man hier was konstruieren, in dem man einen
> Verein mit passendem Zweck gründet ... aber das ist gewagt.
> e) Zieht nicht, keine Rechtsansprüche.
> 
> Letztendlich ist's eine ziemliche Detailfrage und vorauss. eine
> Einzelfallabwägung. Zudem gibt's keine passenden Urteile und INAL.
> 
> Gefühlt wär's am einfachen, wenn wir uns mal zu dritt zu dem Thema
> zusammen setzen.

wie das so ist mit gefühlen, hab ich keine zeit für ;).. deshalb schriftlich, wozu ist die ml denn da?

Art17.1 beschreibt betroffene personenbezogene Daten. dafür müssten posts personenbezogene Daten sein. kann man streiten. immerhin schreibt der nutzer seine beiträge ja selber an die liste, wissend dass sie von dritten gelesen werden. merke, die posts werden nicht erhoben.
wenn man um sicherzugehen posts/email-adressen im archiv anonymisiert (ede at mail.de  -> user1) sollte man dem artikel soweit es geht entsprechen.

Art17.1a "... für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig."
nun, ein archiv ist relativ sinnlos wenn beiträge jederzeit verschwinden können und sich die sinnhaftigkeit von diskussionen nicht mehr ergibt.
ausserdem, was machst Du mit den Quotes in den posts anderer, wie will man das filtern?

zur Not ziehen für mich dann doch auch 

Art17.3a . das Informationsbedürfnis der Allgemeinheit überwiegt
 oder schlussendlich
Art17.3d "im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke," wo selbst im Art89.1 steht "Zu diesen Maßnahmen kann die Pseudonymisierung gehören, sofern es möglich ist, diese Zwecke auf diese Weise zu erfüllen." betonung auf _kann sofern möglich_

also mal entspannt zurücklehnen, weniger aktionismus, mehr dialog und keine dsgvo-panik bidde.. ede

PS: https://twitter.com/schoebitz/status/1000084304414769152/photo/1




Mehr Informationen über die Mailingliste Freifunk-Bonn