[Freifunk-Bonn] Donnerstag 23. April: Bonn, 18:00 Stadthaus, Ratssaal
yanosz
freifunk at yanosz.net
So Apr 26 13:13:07 CEST 2015
Hallo,
Am 04/26/2015 12:14 PM, schrieb Kay Wilhelm Mähler:
> Hallo yanosz,
(...)
> Ich habe da aber noch eine Frage. Im Ruhr gebiet, sowie in Arnsberg
> wurde das Problem der Störerhaftung durch die Tätigkeit als Provider
> gelöst. Noch habe ich das rechtlich nicht verstanden. Weißt du / wisst
> ihr, wie das dort ist? Lässt sich das auf Bonn beziehen? Ist das bisher
> diskutiert worden? Wäre dass eine Alternative? Und vorallem: Was kann
> ich dafür tun?
Hui - da vermischen sich ein paar Punkte, die ich gerne trennen würde:
- Wir gehen davon aus, dass die Störerhaftung kein Problem ist, da das
Telemediengesetz (TMG) §§7-10 Zugangsanbieter recht klar davon ausnimmt
(INAL!). Würde die Stadt Bonn ein Hotspot-Netz anbieten, würde sie auch
darunter fallen.
- Viele andere Städte sind über städtische Gesellschaften / Unternehmen
als Zugangsanbieter tätig. Bspw. in Köln wird das Hotspot-Netz über die
Netcologne realisiert. Die GEW hat vor etwa 10 Jahren auch ein
ISP-Projekt gestartet, aus technisch-wirtschaftlichen Gründen
eingestellt wurde. Anderer Städte bieten über ihre Stadtwerke
Internetzugänge an.
- Die Befürchtung, dass ein freies Hotspot-Netz von der Störerhaftung
betroffen ist, wird größtenteils mit dem "Sommer unseres Lebens"-Urteil
begründet (BGH 12.5.2010, AZ 1 ZR 121/08) begründet. Hier wurde dem
beklagten Privatpersonen eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen.
Für mich ist nicht klar, wie sich das Urteil überhaupt auf kostenlose
Hotspot-Netze, Zugangsanbieter, usw. übertragen lässt, weil hier andere
Vorrichtungen gegen Missbrauch greifen (ständig besetzter Abuse-Kontakt,
Möglichkeiten nach § 100 StPO, usw.) - aber: INAL.
- In Arnsberg usw. wird Freifunk durch einen anderen Verein organisiert,
dessen Vereinszwecke anders gestaltet ist.
> Aus Sicht der Stadt würde es wohl viele Probleme lösen, wenn es eine
> Vertragsfähigkeit durch eure Seite gibt. Vorallem, was den Internet
> Uplink angeht. Wie bewertet ihr das?
>
Es ist nicht mit dem Vereinszweck des C4 e.V. vereinbar, einen solchen
Vertrag einzugehen.
Auf mich wirkt es eigenartig, wenn politische Parteien die "die Gesetze
machen" den Chaos Computer Club um Hilfe fragen um die Interesse der
Bürgerinnen und Bürger trotz der Gesetzeslage erfüllen zu können.
Aus den Reihen CCC einen weiteren Verein zu Gründen, dessen Vorstand
dann persönlich für die Dinge haftet, die die Stadt Bonn für sich
befürchtet und von sich schieben will, halte ich für keinen guten Weg.
Ich denke, der einzig sinnvoll Weg wäre, wenn Du und Deine Kolleginnen
und Kollegen durch Parteiarbeit dafür sorgen, dass der aktuelle
Referentenentwurf zum TMG nicht verabschiedet wird und Aufklärung leisten.
Das Problem ist nicht die aktuelle Rechtslage, sondern die kommende.
Erklär den Leuten des TMG und die Konsequenzen der Änderungen.
Gruß, yanosz
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