[Freifunk-Bonn] Drucksache 1412789ST3: Kostenloses WLAN: Ergebnisse des halbjährigen Pilotbetriebs
Simon Müller
simon.f.mueller at gmail.com
Di Jan 20 16:50:35 CET 2015
Hi
zum Thema die Bonner Politik beschäftigt sich mit Freifunk.. Es wurde grade
diese Stellungnahme der Verwaltung online gestellt:
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/14/1412789ST3.pdf
"
[..]
7. Welche Optionen sieht die Verwaltung...in einem alternativen Ansatz zur
Unterstützung nichtkommerzieller Freifunk-Projekte? Die Verwaltung hat
bereits Gespräche mit Vertretern der FreifunkInitiative geführt und steht
einer Unterstützung nicht-kommerzieller Freifunk-Projekte grundsätzlich
positiv gegenüber. Die Verwaltung sieht auch keinen Widerspruch in der
Koexistenz zu der aktuellen Projektpartnerschaft. Die Unterstützung von
Freifunkprojekten durch die Verwaltung könnte grundsätzlich in
verschiedenen Ausprägungen geschehen:
a) Die Verwaltung „duldet“ einen Betrieb von Freifunkroutern in bzw. an
städtischen Dienstgebäuden, ohne eine Internetkonnektivität für diese
Router bereitzustellen. Es erfolgt eine Standortüberlassung in städtischen
Dienstgebäuden und eine Anbindung ans städtische Stromnetz. Router werden
von Dritten bereitgestellt.
b) Die Verwaltung wird bereitstellungsseitig Teil des Netzwerkes und stellt
sowohl Standorte in Gebäuden, als auch technische ITInfrastruktur
(Internetuplink) zur Verfügung. Router könnten in dieser Variante entweder
von Dritten bereitgestellt, oder auch von der Stadt erworben und
bereitgestellt werden.
c) Die Verwaltung pilotiert das Freifunkangebot im ausdrücklichen
Testbetrieb in ausgewählten städtischen Einrichtungen bzw. Liegenschaften.
d) Die Verwaltung bewirbt und fördert das Freifunkangebot aktiv bei
Gewerbetreibenden bzw. im Einzelhandel bzw. in Gaststätten und Hotels, oder
bei sonstigen potentiellen Sponsoren ohne jedoch selbst Teil
des Netzwerks zu werden. In den beiden erstgenannten Szenarien könnte die
Bereitstellung eines freien WLAN durch die Stadt im Rahmen der
Freifunkinitiative von den Nutzern bewusst oder unbewusst mit dem Merkmal
„geprüfte Qualität“ interpretiert werden, da sie ein freies WLAN in oder an
städtischen Dienstgebäuden vorfinden. Die Stadt könnte insoweit auch als
Betreiber gesehen werden. Dadurch könnte eine durchgängige Sicherheit des
Angebotes, aber auch eine dauerhafte Verfügbarkeit abgeleitet werden. An
der Stelle wäre also an jedem Zugangspunkt entsprechende Information und
Aufklärung zu betreiben, wobei die Erfahrung zeigt, dass auch freiwillige
Infrastrukturangebote sehr schnell als absolut selbstverständlich und
unverzichtbar empfunden werden, was deren dauerhafte Verfügbarkeit bzw.
schnelle Wiederherstellung angeht. Dass das Angebot für den Endbenutzer
kostenlos ist, ist sicherlich unstrittig. Router können aber in
Dienstgebäuden auch schon aus technischer Sicht nicht einfach so
aufgestellt werden und verlangen in jedem Fall einen Einsatz städtischer
Ressourcen. Je nach Lokalität wäre eine Montage, ein Schutz vor Vandalismus
und eine Anbindung an das Stromnetz und je nach Szenario auch eine
Anbindung ans Breitbanddatennetz erforderlich. Da es sich bei den Routern
um rtsveränderliche, elektrische Betriebsmittel in städtischen
Dienstgebäuden handeln würde, gelten hier ggf. die einschlägigen
Vorschriften zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Es ist
allgemein bekannt, dass WLAN-Router nicht gänzlich wartungsfrei sind,
insoweit also administrative Eingriffe erforderlich machen und in einer
gewissen Regelmäßigkeit auch entsprechender Updates bedürfen. In
professionellen und verteilten Unternehmens-ITInfrastrukturen werden die
Wartungs- bzw. Administrationsbedarfe üblicherweise über zentrale
Management-Komponenten gelöst, die die Notwendigkeit eines Vor-Ort-Supports
minimieren und auch Wartungsarbeiten wie Firmware-Updates von zentraler
Stelle aus durchführbar machen. Aufgrund der „Community-Struktur“ und des
„KostenlosGedankens“ der hinter nicht kommerziellen Freifunkprojekten
steht, gibt es keine wirklichen Supportstrukturen, keine konkreten
Ansprechpartner und demzufolge auch keine Servicelevel. Ein Betrieb ist
daher nur auf Basis einfachster technischer Dienstgüte möglich, die Wartung
wird dabei im Regelfall eine lokale Wartung an den Geräten sein müssen. Das
ist sicherlich kein absoluter Hinderungsgrund für eine Einführung, doch mit
einer zunehmenden Verbreitung von Freifunk-Routern unter städtischer
„Patenschaft“ wird der erforderliche Einsatz technischer Personalressourcen
durch die Stadt steigen, was auf der anderen Seite durch die beschriebene
Dezentralität die Bemühungen der städtischen IT um Zentralisierung und
technische Konsolidierung an der Stelle konterkarieren würde.
Für die ersten 3 genannten Varianten ist in jedem Fall auch eine rechtliche
Betrachtung angezeigt. Die Rechtslage –insbesondere im Thema Störerhaftung-
ist noch nicht abschließend geklärt. Es sind verschiedene Musterprozesse
anhängig und auch der Gesetzgeber sieht seit längerer Zeit
Regelungsnotwendigkeiten. Die juristische Prüfung der Stadtverwaltung
dauert noch an. Nach derzeitiger Einschätzung sollte die Verwaltung wg. der
unklaren Lage jedenfalls bis zu deren Klärung nicht als Beschaffer und/oder
Betreiber eines Freifunk-WLANs in Erscheinung treten. Möglicherweise
bestehen später zwar aus störerhaftungsrechtlicher Sicht keine Bedenken
mehr gegen die Installation und Betrieb von Freifunk WLAN-Anschlüssen in
städtischen Gebäuden durch Dritte, am ehesten ohne städtischen
Internetuplink. Über die eigentliche Störerhaftungsthematik hinaus, sind
jedoch auch weitere Fragestellungen Gegenstand der aktuellen juristischen
Prüfung:
+ Frage einer öffentlichen-rechtlichen Sondernutzung bzgl. der
aufzuhängenden Router und Antennen an öffentlichen Gebäuden
+ Zuwendungsrechtliche Fragen aufgrund einer etwaigen unentgeltlichen
Zurverfügungstellung der Stromversorgung für externe Dritte
+ Frage des Vorliegens einer gewerberechtlichen Nutzung und damit ggf.
verbundene Anzeigepflichten und ggf. Überprüfungspflichten der
Stadtverwaltung
+ Haftungsfragen, insbesondere auch Fragen der Verkehrssicherungspflicht
+ Frage der Zulässigkeit einer direkten Betätigung der Stadt in Konkurrenz
zu kommerziellen Angeboten
+ Auflagen gem. Betriebssicherheitsverordnung und ergänzenden Vorschriften
+ Notwendigkeit einer Vertragsfähigkeit der lokalen FreifunkInitiative, zur
Regelung von betrieblichen Aspekten und Bestandssicherheit
+ Rechtlicher Status der Verwaltung in den verschiedenen
Beteiligungsmodellen
Bereitstellungsaktivitäten der Stadt führen in jedem Fall auch zu internen
Infrastrukturkosten und zum Einsatz von Personalressourcen und würden zum
heutigen Zeitpunkt auf Basis juristischer Unwägbarkeiten erfolgen.
Insbesondere aufgrund der unklaren Rechtslage empfiehlt die Verwaltung
deshalb die Entwicklung bei Gerichten und Gesetzgeber zunächst weiter zu
verfolgen, mindestens aber die interne juristische Prüfung in allen
rechtlichen Fragestellungen abzuschließen, bevor die Stadt selbst
Bereitstellungsbzw. Beteiligungsaktvitäten auch kostenmäßig prüft. Eine
grundsätzliche nichtoperative Unterstützung freier Bürgernetze gem.
Variante 7d) wäre zwar zum heutigen Zeitpunkt denkbar, allerdings stellt
sich hier die Frage, ob die Verwaltung ein Angebot aktiv bewerben kann,
wenn sie selbst noch eine unklare Rechtssituation sieht. Die Verwaltung
wird den Ausschüssen bei Neuerungen, Weiterentwicklungen, sowie
Möglichkeiten und Grenzen aus der Projektpartnerschaft mit dem
kommerziellen Anbieter aber aus den nichtkommerziellen Freifunkprojekten
und insbesondere auch zu den Erkenntnissen der juristischen Prüfung
berichten.
"
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